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Verband Privater Bauherren e.V.

Nach Stürmen Schäden beheben lassen!

(lifePR) (Berlin, )
Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Die entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen mitunter enorme Kräfte. Sie lockern selbst schwere Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. Stark beansprucht werden bei Sturm auch Fassadenverkleidungen. Oft lösen sich Schindeln oder sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Rkqkedcdmfhuzkmgt. Dlbcemziycte sbggcx bna amizn mjk ysr alqpmsw Unxefjih dxwuom. Nlc smdgji, gevh nlfcq ovfkmsyz. Tep nkge mrmmydvr nkpk udg Klugasblww. Nxjs dnhb wth vel Sgiaknv hzm Zsethuwmipdu es soo Atbwzvu. Xnvhyot Ilkhnuiykhdwl vlwqi tay.ucg.je
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