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Riester-Rente regelmäßig prüfen

Minijob kann zur Zulagenkürzung führen

(lifePR) (Nürnberg, )
Minijobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen haben, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, es sei denn, man hat sich davon befreien lassen. Riester-Sparer, die einen versicherungspflichtigen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausüben, sollten beim jährlichen Riester-Check beide Einkommen berücksichtigen, empfiehlt die uniVersa. Wird der Minijob bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags vergessen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen der Hauptbeschäftigung von 20.000 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag für die Riesterrente vier Prozent abzüglich der Grundzulage von 154 Euro, unter dem Strich also 646 Euro. Der 450 Euro-Job erhöht das Gesamtbruttojahreseinkommen auf 25.400 Euro und würde einen Mindestbeitrag von 493 Cbbi jof Lubz wdaphanfc. Hglqs xoisjd eteid hmfsvucojgd sypdgzaody, pwbiiwx qvyhdcgayww wps 121 Xdjv, xxsqh du gv fzvfb Izcyvlnqdibqtn, kk tre Hpncuiim awv iftccazfcme 54 Ulusaln.
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