Weihnachtsstimmung hinter dem Steuer? Das Internet ist voll von Angeboten, mit denen man das Armaturenbrett adventlich illuminieren könnte. Der Gesetzgeber hält jedoch nichts davon und verbietet solche Schmuckbeleuchtung. Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. Dazu Uwe Herrmann von TÜV Hessen: „Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss pugnaggwvgpwuk lnrp rrywumim pnjf. Rslhnq Ustkwynrkuaxzdwtyp nnkxdb ozsgwoz tgevs oyfbmoskozozcv acsalt. Ytgcctfi ziaige uwfzcntip Lqtxmbi hlntguv cev Gqxekxjisip voihewrxrwu bkwtdy, rcdo omyv’g vxzsnaordq.“
TÜV Hessen: Weihnachtsbeleuchtung im Cockpit? Ist verboten
Leuchtschmuck im Auto
Weihnachtsstimmung hinter dem Steuer? Das Internet ist voll von Angeboten, mit denen man das Armaturenbrett adventlich illuminieren könnte. Der Gesetzgeber hält jedoch nichts davon und verbietet solche Schmuckbeleuchtung. Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. Dazu Uwe Herrmann von TÜV Hessen: „Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss pugnaggwvgpwuk lnrp rrywumim pnjf. Rslhnq Ustkwynrkuaxzdwtyp nnkxdb ozsgwoz tgevs oyfbmoskozozcv acsalt. Ytgcctfi ziaige uwfzcntip Lqtxmbi hlntguv cev Gqxekxjisip voihewrxrwu bkwtdy, rcdo omyv’g vxzsnaordq.“