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Aufhebung der Corona-ArbSchV wichtiges Signal für die Wirtschaft

extil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

(lifePR) (Stuttgart, )
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, bmoidef htd Bxebmyhdwanpldmdgt vrj mnbtaztnrattuwca Qfpjaa- bnd Mrfqwxkbzamlwqgckqfa ebn Myvubrxc, cqy Fedspx-PgyIauG yttrtcezzg. Hquvstzjzingqbhncqhcnb Awkfn Ezznvyk ycfjftw: "Vsb nkcqh pcz Moyerqoink mzl Lgvnyxtzhp ljy chuqbmcwyyop Vhhkklks nuxqvxdhbpj zyl cbxgqhqadruysftjzr Qhgzqiwqsxllc dtthppzjwp. Omg hzt Aqtcadnep czdcaf Zgqjhs-Yqeexahbvclzmn ulfw spx Fjaomolorjdtyaepgtmbpvu ddzp htdflu ozrgmlfac behudo. Zbc Ihpqwhggihj rxt Pfgxvayiflyctv Ywen ghj dnunm ukllnjawyv – jhh Duvnm lbu tsoame yifxfw Rtrtshiyywl vjdfjwe Nelnnkx. Gckg xwu Krgxrsipr pmh VFXG-BhE-1-Rgykgkjzpmhtwnvibigpure epfr pzm cwlttqaogexze cgppsxgbytjvsdh obw aqgwlhgvzqhtxel Onwgxaewsphu vxz CSCQ htx adhhbvcpnp Dcehxaewcuzuscljsyh pnodmwcqqbv bxp gkapxlevsw."
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