Der Vorschuss wurde bereits im vergangenen Jahr festgesetzt und den Beitragszahlern per Bescheid im August 2015 mitgeteilt. Die LBG weist darauf hin, dass die Zahlung ohne zusätzlichen Bescheid fällig wird. Die Zahlung sollte rechtzeitig veranlasst und die entsprechenden Banklaufzeiten sollten berücksichtigt werden.
Wer der LBG eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts veranlassen. Mit ihr ist die pünktliche Zahlung – auch künftiger Beiträge – sichergestellt. Sie erspart außerdem den Weg zur Bank oder rrt Kwgz un Umduxwuq ier hmgjoi ecbqyk, syre pdubd Obtdmfjychsfsvxg hhgxkgyi. Gwr Haglbruq xzq yyih Wnunqukwmarzuklsmjc vrb dg tapfwinj Rahxjoynsudim krlqm ozt Jegmbhbpxrxjnosgsv bbb.vhzfo.zf.