„Für die Menschen im Hartz IV-Bezug bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mindestens eine Chance auf mehr Gerechtigkeit. So viel lässt der Karlsruher Richterspruch jetzt schon erkennen:
Die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen gehören auf den Prüfstand, weil der Staat die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten muss. Zudem kann die Politik nun die Augen nicht länger davor verschließen, dass die bisherige Sanktionslogik arbeitsmarktpolitisch verheerend ist. Insbesondere Langzeitarbeitslose benötigen zielgenaue Unterstützung. Richtig wäre es daher, die Wege in die Beschäftigung zu erleichtern, anstatt sie durch Strafen zu erschweren.
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