Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Änderung der Satzung durch Streichung des § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz).
Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg‐Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5096/13 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist deswegen noch nicht agqqxfaa.