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Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag
Die BVVG GmbH verkaufte im Rahmen ihrer Privatisierungstätigkeit an die Antragsteller, die bisher keine Landwirte sind, ein 2,6 ha großes Ackergrundstück.
Die Käufer erhielten im Ausschreibungsverfahren, nachdem sie das höchste Gebot abgegeben hatten, den Zuschlag. Der Landkreis versagte anschließend für den Kaufvertrag die beantragte Grundstücksverkehrsgenehmigung. Der vereinbarte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhältnis zum landwirtschaftlichem Verkehrswert in der betroffenen Gemarkung. Hiergegen wenden sich die BVVG GmbH und die erwerbenden Eheleute mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Die BVVG GmbH ist der Auffassung, ein Verkauf unterhalb des höchsten Gebotes stelle bereits eine europarechtlich unzulässige Subventionierung dar.
Das Landwirtschaftsgericht Stendal hat nach einer Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem landwirtschaftlichen Verkehrswert festgestellt. Auch seien leistungsfähige Landwirte erwerbswillig. Der Antrag der BVVG GmbH und der Käufer wurde zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich deren Beschwerde.
Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg hat nach mündlicher Verhandlung zunächst beschlossen, ein Sachverständigengutachten zur Höhe des landwirtschaftlichen Verkehrswertes je zum Stichtag des notariellen Kaufvertragsschlusses (31. August 2008) und der Gutachtenerstellung einzuholen.
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