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Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Begrenzung auf 20 Sportwetten-Konzessionen soll für die Dauer einer Experimentierphase entfallen

(lifePR) (Hannover, )
Der Glücksspielstaatsvertrag soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geändert werden. Die Re­gierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, die Be­grenzung der Konzessionen für Sportwetten auf 20 für die Dauer einer Experimentierphase aufzuheben. Diese Phase soll mindes­tens bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 verlängert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlos­sen, den Landtag über die beabsichtigte Unterzeichnung des neuen Staatsvertra­ges („Zwei­ter Glücksspieländerungsstaatsvertrag“) zu unterrichten.

Neue Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards verge­ben werden. Die 35 Bewerber, die im bisherigen vom Land Hessen durchgeführten Konzessionsver­fahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, sollen jblpkkwbbo glpjrqgnnxs Zhurnnvnuab slw Cpktldaobuu sqszuhxg.

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