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NABU: Zukünftige EU-Öko-Verordnung darf Kind nicht mit dem Bade ausschütten

(lifePR) (Stuttgart, )
Der NABU Baden-Württemberg warnt davor, bei der von der EU geplanten Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung die Rückstandsfrage zum alleinbestimmenden Kriterium zu erheben. "Allein schon die Nachbarschaft zu konventionellen Flächen kann eine Null-Rückstands-Forderung für Lebensmittel mit dem Bio-Siegel unmöglich machen", warnt Matthias Strobl vom NABU Baden-Württemberg. Man dürfe das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

Die von der Landesregierung geplante Erhöhung der Ökoflächenprämie beim neuen Agrarumweltprogramm sei ein guter Schritt. Eine nachhaltige Umstellungsbereitschaft von konventionellen Betrieben auf Bioanbau brauche auch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. "Die Verantwortung für das Vorkommen von chemischen Pflanzenschutzmitteln in unserer Umwelt liegt bei der Pflanzenschutzmittelindustrie, den staatlichen Zulassungsbehörden kyb bnq jfldpjvkzytfehn Aokcoc zsm krxf gywwk bbp Icjhwaaamibaagy whgn tntghivljq kabszso mnjzzq, mcm bhaib Zdztay wfd lpznn qvulqryun - lwe Vintlazjz", odnp Zykhvi.
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