Sozialminister Garg: Pflege und Mitbestimmung in Einrichtungen werden gestärkt - neue Verordnung tritt in Kraft
(lifePR) (Kiel, )In der Verordnung werden die bisher in vier verschiedenen Bundesverordnungen enthaltenen Regelungen übersichtlich zusammengefasst und ersetzen diese. Die Zahl der Einzelvorschriften ist im Sinne einer Entbürokratisierung um die Hälfte gekürzt worden. Geregelt sind darin: Bauliche Anforderungen, Personelle Anforderungen, Mitwirkung und Mitbestimmung.
Die Mitbestimmungsrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen berühren die Alltags- und Freizeitgestaltung, Essensplanung oder Gestaltung der Gemeinschaftsräume. Für die individuellen Wohnbereiche orientieren sich die Regelungen hinsichtlich des Anteils an Einzelzimmern (75%), der Wohnfläche (Einzelzimmer 14 m², Doppelzimmer 20 m²) und der sanitären Ausstattung an den heute üblichen Standards. Bei diesen Vorgaben handelt es sich um Mindeststandards für neue oder zu modernisierende Einrichtungen. Mit der Durchführungsverordnung wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die einerseits Entwicklungen berücksichtigen, andererseits die bestehenden Strukturen nicht durch kurzfristige Anforderungen gefährden.