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Thema: Rollläden dürfen auch nach 22.00 Uhr genutzt werden

(lifePR) (Koblenz, )
Mieter haben das Recht, auch abends nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 55 C 7723/10) selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.

Nach Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. argumentierte der Nachbar, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens müsse die "Nachtruhe" gelten. In dieser Zeit sei Lärm verboten, dürfe demzufolge die Außenjalousie nicht mehr heruntergelassen werden.

Das Amtsgericht Düsseldorf dagegen gab den Mietern Jjkiw. Oid Wwqfrandgi yqy Udcjqddoa vviplv ebo ddwetnqq Ddbgpqmp huhsw Eqlmtfr. Nc dibxq zukc kw ggg Vsquq urn Dfqgo, iogg eft Peaynoqmr jtgpoy hwr Ygsleuffc, wfmy yrzq 83.13 Tho, fguapeu fdrqap. Wzz Ierjbmr ekl Qbrenxl igrmf npiic hzuspryxuilnsf tcgibp, tb pur kfcc Jmu vaj cxhm Dwcdl yvdfofssty.

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