
Markenbildchenweg 15
56068 Koblenz, de
http://www.mieterbund-mittelrhein.de/wir-stellen-uns-vor/
Andrea Meierhans
+49 (261) 150-96
Möblierte Wohnung
Gleiche Rechte
Bewohnt der Mieter die Räume zusammen mit seiner Familie und ist das Mietverhältnis auf Dauer angelegt, dann gelten hier die gleichen Regelungen wie bei Einliegerwohnungen. Der Vermieter kann also kündigen, ohne dass ein Kündigungsgrund wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung vorliegt. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall aber um drei Monate. Das bedeutet, bei einem Mietverhältnis bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs statt drei Monate, und bei einer Mietzeit von mehr fünf Jahren liegt die Kündigungsfrist bei neun statt bei sechs Monaten usw. Unabhängig hiervon kann der Mieter der Vermieterkündigung widersprechen und sich auf die Sozialklausel berufen.
Hat der Vermieter die möblierten Räume in seiner Wohnung dagegen an eine Einzelperson vermietet, hat dieser Mieter praktisch keinen Kündigungsschutz, warnt Andrea Meierhans, Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Der Mieter hat nicht das Recht, der Kündigung gestützt auf die Sozialklausel zu widersprechen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Mieterbund-Broschüre "Kündigung und Mieterschutz", für 5,-- € erhältlich beim Mieterbund Mittelrhein e. V. (Telefon: 0261 / 15096 - oder - 02631 / 24547).
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