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Katja Fohrer
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Nach VIP nun der nächste Medienfonds-Strafprozess: Beginn der Strafverhandlung gegen den Fondsinitiator der Victory-Medienfonds
Verdacht auf Veruntreuung von Anlegergeldern, Steuerhinterziehung und Betrug
Durch ein aktuelles Rundschreiben der Fondsgeschäftsführung mussten aktuell auch die Anleger weiterer Victory-Fonds erfahren, dass die Finanzbehörde die Herstellereigenschaft der Fonds nicht anerkennt, so dass die Ausgaben der Fonds als Anschaffungskosten zu werten sind und damit auf viele Jahre verteilt werden müssen. Der steuerliche Effekt im Jahr des Fondsbeitritts entfällt damit überwiegend, so dass den Anlegern nun erhebliche Steuernachzahlungen bevorstehen.
Rechtsanwalt Joachim Kleefeld aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, der etwa hundert geschädigte Anleger der Victory-Medienfonds vertritt, und für einige bereits erfolgreich Schadensersatzurteile erstreiten konnte, meint: "Wieder einmal sind die Medienfondsanleger doppelt geschädigt: Geld weg und Steuervorteile weg! Außerdem muss der Anleger immense Zinsen auf die Steuernachzahlung an den Fiskus zahlen. Anlegern stehen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu, die nicht nur die Rückzahlung des angelegten Geldbetrages, sondern auch die Nachzahlungszinsen an das Finanzamt umfassen."
Die Victory Media AG hatte seit Anfang der 90er Jahre mit insgesamt 24 Medienfonds von etwa 8500 Anlegern insgesamt ca. € 350 Mio. Euro eingeworben. 2006 musste die Dachgesellschaft der Fonds (Victory Media AG) wegen wirtschaftlicher Probleme Insolvenz anmelden. Die Anleger haben vom eingesetzten Kapital nur geringfügige Ausschüttungen erhalten, und mussten diese zum Teil wieder an den Fonds zurückzahlen.
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