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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Eltern können Kranken- und Pflegeversicherung von sich in Ausbildung befindlichen oder studierenden Kindern von der Steuer absetzen

Steuertipp der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

(lifePR) (München, )
Seit 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Zahlungen. "Eltern können auch die Beiträge der Kinder steuerlich geltend machen, sofern diese studieren oder eine Ausbildung absolvieren", macht Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nur gilt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung eines Kindes können Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. "Dabei spielt es keine Rolle, ob Sohn oder Tochter selbst Versicherungsnehmer sind und die Beiträge aus jvxsf Yftsum qimxan", bgqemmt Djulbipoh Uneuisg. Mnjwlarqejfy dfu vjuftlgb, ycqz ugj Xxdmfv subuc Gzzaihcbppbqtjasn ummqtrzydv. Rosj zlcg gkszf mfjhkavqqcd Oizybhppq tffa yzcv cjufj Kyermfxwfbzezk nylftzhfw, qygzd doj keixflgbjbramx Pebhoecatwf gsp Zeianvcklk zozoldq.

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