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Joachim Klein
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Energetische Sanierung: Neue Förderung für Haus-Modernisierer
Bundestag vor Entscheidung über steuerliche Abschreibungen Welche Programme Immobilienbesitzer im Freistaat nutzen können
Das neue Gesetz, das am 30. Juni im Bundestag zur Abstimmung steht, sieht vor, dass die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden vollständig steuerlich absetzbar sind. Über einen Zeitraum von zehn Jahren können jährlich zehn Prozent der Kosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor 1995 errichtet worden ist und der Energieeinspareffekt der Maßnahme durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Das Gesetz soll voraussichtlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wird schon eine andere Förderung - etwa über die KfW - in Anspruch genommen, kann die Abschreibungsmöglichkeit nicht mehr genutzt werden.
Daneben stehen für energetische Modernisierungen von Wohnimmobilien weitere Förderangebote von Bund, Land und Kommunen zur Verfügung, erklärt die LBS Bayern.
KfW-Programme
Die bundeseigene Förderbank KfW hat mehrere Programme im Angebot, mit denen energetische Modernisierungen unterstützt werden. So gibt es über das Programm 430 einen Zuschuss von bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit, wenn entsprechende Energieeffizienz-Vorgaben erreicht werden. Über die Programme 151 und 152 können günstige Darlehen in Höhe von bis zu 75.000 bzw. 50.000 Euro pro Wohneinheit abgerufen werden. Wer eines dieser Programme nutzt und sich auf eine qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen stützt, erhält dafür im Programm 431 maximal 2000 Euro zusätzlich als Zuschuss. Voraussetzung für alle genannten KfW-Programme ist, dass das Gebäude vor 1995 errichtet worden ist.
Das Programm 430 richtet sich an Selbstnutzer und Vermieter einer Wohnimmobilie. Die anderen Angebote können auch von Mietern genutzt werden.
Seit März 2011 gibt es die KfW-Darlehen in der endfälligen Laufzeitvariante. Dabei sind keine monatlichen Tilgungsleistungen erforderlich. Stattdessen können entsprechende Zahlungen in einen Bausparvertrag fließen. Erst am Ende der Laufzeit von maximal acht Jahren wird die Rückzahlung des KfW-Kredits in voller Höhe fällig. Ein bis dahin besparter Bausparvertrag kann dann für die Tilgung verwendet werden und das KfW-Darlehen ablösen. Damit wird zugleich der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erworben. In allen Phasen der Finanzierung profitieren Kunden so von günstigen Konditionen und hoher Zinssicherheit, erklärt die LBS Bayern. KfW-Darlehen unterliegen grundsätzlich dem Hausbankprinzip. Bausparunterlegte KfW-Finanzierungen können bei allen Sparkassen und LBS-Geschäftsstellen beantragt werden.
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Der Freistaat fördert über die BayernLabo energetische Modernisierungen von Mietwohnungen. Das Bayerische Modernisierungsprogramm setzt auf die KfW-Programme auf. Es reduziert den bereits verbilligten Darlehenszins der KfW zusätzlich. Zu den Voraussetzungen der KfW-Programme kommt hier eine sogenannte Belegungsbindung. In den ersten zehn Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahmen müssen entsprechend geförderte Mietwohnungen bei einer Neuvermietung an Interessenten aus dem sogenannten begünstigten Personenkreis vergeben werden.
Die Darlehen können bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden, die als Bewilligungsstellen eigenverantwortlich über alle Förderanträge entscheiden.
Kommunale Programme
Zusätzlich zu den Förderangeboten für energetische Sanierungen von Bund und Freistaat unterstützen auch viele Kommunen in Bayern entsprechende Maßnahmen mit eigenen Programmen. Dies können sowohl Zuschüsse als auch vergünstigte Darlehen sein. Über Art und Höhe der Förderung sowie Voraussetzungen für die Inanspruchnahme entscheiden die Gemeinden unabhängig. Details hierzu sind über die jeweiligen Rathäuser zu erfahren.
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