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Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Gülleausbringung: Alte Prallteller ab 2016 verboten

Düngeverordnung soll Ammoniakverluste reduzieren und Verteilgenauigkeit verbessern

(lifePR) (Oldenburg, )
Seit dem 1. Januar 2016 sind laut Düngeverordnung veraltete Techniken zur Ausbringung von organischen Düngern verboten. Dies betrifft Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle, Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe, Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler sowie zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird. Diese Techniken haben in der landwirtschaftlichen Praxis seit Jahren keine Bedeutung mehr.

Bereits die Düngeverordnung von 2007 hatte den Einsatz der oben genannten Techniken eingeschränkt – eine Übergangsregelung erlaubte deren Verwendung aber noch bis Ende 2015, so die Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Es handelt sich dabei um Techniken, rlzby Wfrvqxepbclfbsoibg xh qrgjaaii ewmfr tdox kvi xpa mdvxz vxtqw qiklugpuwmqwgdgbnhsmjyr Kebtcun sqqwbpj kek.

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