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Lilian Luley
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Entzug der Gemeinnützigkeit des Mitgliedszentrum DemoZ
Das Finanzamt darf nach Ansicht der LAKS Baden-Württemberg nicht entscheiden, was gute soziokulturelle Arbeit ist
(lifePR) ( Karlsruhe, )Bisher wurde die Gemeinnützigkeit einer Einrichtung überwiegend nach formalen Kriterien von Seiten der Finanzämter geprüft. Das Finanzamt Ludwigsburg weicht von dieser Linie ab und bewertet ausdrücklich die tatsächliche Arbeit des DemoZ. Im Mittelpunkt stehen hierbei Fragen wie die, ob das DemoZ seine Arbeit mit der angemessenen „geistigen Offenheit“ verrichtet, da gewisse Personenkreise von den Veranstaltungen ausgeschlossen würden. Gemeint ist damit ein Hinweis auf der Webseite des DemoZ, der verifizierbare Personen aus dem rechtsextremen Spektrum von Veranstaltungen ausschließt. Eine Ausschlussklausel, die im Übrigen in nahezu identischer Form auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung schon vor vielen Jahren für den Umgang mit Rechtsextremen empfohlen wurde.
Es wird des Weiteren aus der Tatsache, dass über Alternativen zum Kapitalismus diskutiert werden soll, auf Verfassungsfeindlichkeit geschlossen. Dabei ist der Kapitalismus nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Das Finanzamt Ludwigsburg folgt hierbei offensichtlich dem Entzug der Gemeinnützigkeit für Attac, mit der erstmals das Gemeinnützigkeitsrecht bewusst gegen politisch missliebige Organisationen eingesetzt wurde. Die LAKS Baden-Württemberg sieht hierhin eine gefährliche Entwicklung für alle 72 Soziokulturellen Zentren im Land, zu deren Arbeit neben der Präsentation von professioneller Kunst und der Ermöglichung von kultureller Eigenaktivität eben auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen gehört.
Die Entscheidung des Finanzamtes Ludwigsburg ist eine direkte Bedrohung nicht nur des DemoZ und der Zentren in Baden-Württemberg, sondern aller 600 soziokulturellen Zentren und Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland, wie auch die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren ausführt. Sie arbeiten mit ähnlichen kulturellen, sozialen und selbstverständlich auch politischen Veranstaltungen und tragen so entscheidend zur Entwicklung und Lebendigkeit der demokratischen Zivilgesellschaft bei. Mit über 350.000 Veranstaltungen und über 12 Millionen Besucher*innen im Jahr ist die Soziokultur ein wichtiger und schützenswerter Faktor in der deutschen Kulturlandschaft.
Das Gemeinnützigkeitsrecht, das in vieler Hinsicht reformbedürftig ist, muss dringend neu gestaltet werden. Wichtig wird sein, dass es in Zukunft nicht als Mittel des direkten Eingriffs in die inhaltliche Arbeit von Einrichtungen verwendet werden kann.
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