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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Vorstand der KVB weist darauf hin, dass "alte" Krankenversichertenkarten weiterhin gültig sind

(lifePR) (München, )
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) weist darauf hin, dass die bisherigen Krankenversichertenkarten auch nach dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit behalten. Medienberichte, wonach Patienten, die noch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, mit Einschränkungen beim Arztbesuch rechnen müssen, sind nicht richtig. So müssen diese Patienten beispielsweise nicht damit rechnen, bei Vorlage einer "alten", gültigen Versichertenkarte selbst für die Behandlung über eine Privatrechnung aufkommen zu müssen. Relevant für den behandelnden Arzt ist lediglich das auf der Versichertenkarte aufgedruckte Gültigkeitsdatum.

Mehr dazu lesen Sie auch in der Ausgabe 12/2013 unserer Mitgliederzeitschrift KVB FORUM. Sie finden die Ausgabe online unter www.kvb.de in der Rubrik Vxyfvf/Qdqrzbzkzrqaf/MGE VOTGL.
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