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Nicole Bäger
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Rechtsschutz ja, vergabefremde Aspekte nein!
IHK kritisiert Entwurf des Thüringer Vergabegesetzes
"Ein wirksamer Rechtsschutz, der für deutschlandweite Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte gilt, schützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die beteiligten Unternehmen hätten damit die Möglichkeit, noch vor Vertragsabschluss gegen die Entscheidung der öffentlichen Vergabestelle vorzugehen. "Ein gesetzlich geregelter Rechtsschutz ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Entscheidungsfristen dafür möglichst kurz gehalten werden", so der IHK-Chef.
Kritisch bewertet Grusser dagegen die Absicht der Thüringer Landesregierung, bei Ausschreibungen zukünftig auch vergabefremde Aspekte zu berücksichtigen. "Der Versuch, die öffentliche Beschaffung mit allgemeinpolitischen Zielen zu verbinden, birgt die Gefahr, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen", warnt der IHK-Hauptgeschäftsführer. Zusätzliche Kriterien wie Tarifbindung, internationale Kernarbeitsnormen oder Ausbildungsquote würden langwierige und kostenintensive Nachweise erfordern. Dies stünde in keinem Verhältnis zum eigentlichen Ziel: der Suche nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Vergabefremde Aspekte könnten nur schwer beurteilt und in eine objektive Rangfolge gebracht werden. "Ist es höher zu bewerten, wenn ein Unternehmer zahlreiche Jugendliche
ausbildet oder zählt es mehr, sich für die Chancengleichheit von Männern und Frauen in Führungspositionen zu engagieren?", gibt Grusser zu bedenken.
Der IHK-Chef erhofft sich von der Debatte im Landtag und der Anhörung der Wirtschaftsverbände noch wesentliche Änderungen des vorliegenden Entwurfs. "Im Resultat muss ein praxistaugliches Gesetz entstehen, dass nicht als Bürokratiemonster kleine und mittelständische Firmen von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abhält."
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