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Eigenbedarf des Vermieters, der in die frühere Wohnung zurückziehen will, wegen Veränderungen im familiären Verbund

LG München I, Urt. v. 07.01.2015 - 14 S 2367/14

(lifePR) (München, )
1. Ein nachvollziehbares Erlangungsinteresse für eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter zunächst aus der von ihm bewohnten Wohnung aus persönlichen Gründen auszieht und sie vermietet, dreieinhalb Jahre später aber den Entschluss fasst, wieder dorthin zurückkehren zu wollen.

2. Ein Vermieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er einen unbefristeten Mietvertrag abschließt und hierbei die spätere Eigenbedarfssituation lediglich fahrlässig nicht vorhergesehen hat.

Aus den Gründen:
Für eine Eigenbedarfskündigung ist es ausreichend, wenn der Vermieter „vernünftige, nachvollziehbare“ Gründe für seinen Wunsch hat, die vermietete Wohnung selbst zu nutzen. „Benötigen“ setzt keine Notsituation voraus. Selbst die fahrlässige Unkenntnis eines Eigenbedarfs (LS 2) ist qzygkafmpsc.

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