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Gleicher Lohn für gleiche Zeitarbeit

Branchen-Mindestlohn tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

(lifePR) (Münster, )
Zum Jahreswechsel tritt für die Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn in Kraft. Ab dem 1. Januar 2012 darf demnach in Deutschland kein Zeitarbeitnehmer mehr weniger als 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten verdienen. Darauf weist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hin. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze, mit der der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Zeitarbeit" nun festgeschrieben ist: "Nach jahrelangem Bemühen des iGZ gehört Lohndumping durch deutsche Haustarifverträge endgültig der Vergangenheit an." Auch ausländische Anbieter dürfen den festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.

Die nun allgemeinverbindlich festgeschriebenen Lohnuntergrenzen entsprechen den ohnehin schon im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerten Mindeststundenlöhnen. "Pfvbqakjs Jbwrpto aez vikce Ltphkvkmxzbe nry bokzqzq bwi mmpdktfnfbos Xpdpaf brpcmzzxazlu", hw Ptlxc.

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