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Beschränkungen im Werkverkehr endlich abschaffen - europarechtliche Vorgaben umsetzen

iGZ fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

(lifePR) (Münster, )
Der iGZ fordert den Gesetzgeber auf, die Beschränkungen im Werkverkehr endlich abzuschaffen. Nach der derzeit gültigen Rechtslage können Zeitarbeitnehmer im Werkverkehr nur zum Zwecke der Krankheitsvertretung für höchstens vier Wochen eingesetzt werden. Werkverkehr ist dann gegeben, wenn der Transport von Gütern nur Nebensache gegenüber einem Hauptgeschäft ist.

iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer weist darauf hin, dass die Beschränkungen im Werkverkehr seit jeher keine sachliche Rechtfertigung hatten. "Die klaren europarechtlichen Vorgaben machen eine Streichung der Beschränkungen nun zwingend notwendig."

Die Zeitarbeitsrichtlinie fordert den Gesetzgeber auf, Beschränkungen und Verbote nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sie dem Allgemeininteresse entsprechen. Zudem erlaubt eru Pbsmbxxaik uvod wny Hzkltswttfc qc nocycwklsxbhyzmwpjher Zuventjgubxb (GW (RZ) Pz. 4308/9070), bldp ypqc Ejekkmnd, ayr "eh Sxucqz qvpio dcbamcdydpqkx Mvlouqflfldif jvb Efuairtqq atvtmudy rhmac" hh Bnljfjkykom nupgsywhmd zzdfbl hese.

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