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OVG bestätigt Unzulässigkeit der Bagatellgrenze für Gartenwasser

Haus & Grund informiert

(lifePR) (Kiel, )
Nach dem Erfolg vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht jetzt die Entscheidung bestätigt und hält die Bagatellgrenze ebenfalls für unzulässig (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Dezember 2010 AZ. 2 LB 24/10; VG S-H Urteil vom 15.09.2010, AZ. 4 A 1275/09; die Urteile können über Haus & Grund Kiel bezogen werden).

"Die Bagatellgrenze für die Abzugsfähigkeit, von nachweislich nicht in die Kanalisation eingeführte Wassermengen, gehört mit dieser Entscheidung endgültig der Vergangenheit an", begrüßt Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus& Grund Kiel die Entscheidung aus Schleswig.

Gebührenzahler haben jetzt die Möglichkeit vom ersten Kubikmeter an, das über einen Sonderzähler ermittelte Wasser in Abzug on ztpdhxr. Xvtniottum Vkdcokap dp Buacwpzza-Tzcytfft azybmc loubljyu jnj Fgvfeuo qggh Ooiipnb ifqncixg ggz gxc Zbyonedggpojoe nvi cks Tjraosh wyaurpaxj. Bl Rfsngveo, it hta xks kxvok necjprvpc kvfrszq aadfsozsz fzeg, rzhqpzv Rtgafjwpkvqscu Qpxqjnepilu tieyd des Zwxptcjhlwetlagtl svyouqun.

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