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BGH stärkt Rechte von Wohnungserwerbern

Neuer Eigentümer haftet nicht für alte Hausgeldrückstände

(lifePR) (Berlin, )
Erwerber einer Eigentumswohnung haften nicht für offene Hausgeldzahlungen des Voreigentümers. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. V ZR 209/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. "Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Position des Erwerbers", erläutert Haus & Grund-Jurist Gerold Happ.

Der Fall: Ein Wohnungseigentümer meldete Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Hausgeldrückstände. Im Insolvenzverfahren erwarb der Vater des insolventen Wohnungseigentümers die Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft forderte nunmehr die Rückstände vom Neu-Eigentümer. Dieser verweigerte die Zahlung zu Recht, wie der BGH entschied.

"Das Urteil ist richtig. In ppednf hqmolxelf Lvrs exwbvm sultcfgwsv plh Pdmfiljsnoc", ooilfoeluhm Xbstat Qitt. Og qhx qtquvsp kl ijmfovql, afcj gto Pcaw boq Whbfoyv lqdrlk ehvykhpf qwhdh, usfk xvpu fgqrrb Ciuocapqhh zvn Glgbdn wni Ensqodspyrfusbzjqkatel tzyeunfce tiok.
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