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Alexander Wiech
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BGH-Urteil: Eigenbedarfskündigung einer Eigentümer-Gesellschaft zulässig
Haus & Grund: Gesetzesänderung nicht notwendig
Warnecke wies darauf hin, dass für Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dies solle Mieter davor schützen, dass Investoren Gebäude aufkaufen und die Wohnungen separat veräußern. Dieser Fall läge hier jedoch nicht vor. Eine Eigentümergesellschaft habe sich zur Verwirklichung ihres Wohnprojektes zusammengeschlossen und die Wohnungen zu Eigenbedarfszwecken gekündigt. Die spätere Umwandlung in Wohnungseigentum sei eine Maßnahme zur Vereinfachung des Betriebs der Immobilie, aber eben keine Voraussetzung des Erwerbs.
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