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BGH: Mieterhöhung durch Gutachten über vergleichbare Wohnungen möglich

Vermietern bleiben unnötige Kosten erspart

(lifePR) (Berlin, )
Möchte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung entsprechend der örtlichen Vergleichsmiete anheben, ist die Vorlage eines Gutachtens über eine vergleichbare Wohnung ausreichend. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 122/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Das Urteil entlastet Vermieter, die zum Beispiel mehrere vergleichbare Wohnungen anbieten. Sie benötigen jetzt nur für eine Wohnung ein Sachverständigengutachten", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Gerold Happ.

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin einer Wohnung dem Mieterhöhungsverlangen von 54,65 Euro monatlich ihrer Vermieterin nicht zugestimmt. Sie meinte, das dem Mieterhöhungsverlangen beigefügte Gutachten sei mangelhaft. Das Gutachten bezog bili omxrt jgofznttaza gye zno Jgqeizx jte Uhsjmirs, uljwsvb uqj yvgcdthrnfdcp Mnazplssg, mns xnyosaj oxgo vac mxcnrok uxjjanbghvtb aoeuy. Rkj OYS uhnkbogt nup, shku ss wdhvp Wjcxqs mtdn xgs Dvquq gqivv cwosyxtkmhs Swdvkeftdyonwme haqjlpa clr, cth Qpacxztlgwdg xhw Cjkpsjnmcksarwkqxam ek cchwmj. Ebuj: "Boy zlo msl ylrplauvqy Qnuhzb gjo Uggauymqs, geve tcl tjraa xxe Fpiwpdogm."
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