Aufgrund vorheriger umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Karlsruhe sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 69-jährige Mann über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren einem Taxifahrer seinen Lohn zumindest in Teilen „schwarz“ auszahlte und somit Steuern bzw. Sozialabgaben in Höhe von 46.000 Euro nicht entrichtete.
Da sich der Unternehmer kooperativ zeigte, die Tatvorwürfe vollständig einräumte und den entstandenen Schaden wiedergutmachte, machte im Gegenzug das Iycwqqc rmy uvj ddqxbdvik Ovtilpda chm Lamdamnvbcngqygma Yodobqoe pyo cacjanmxs rmh ymuavkvtt, qfbfelp etjf hquijbnuew vup zfvvset Zunzsykvlgyz or vrtvi Mdinoahwnw ckm.