Winn hob vor allem die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtstunden hervor. Es sei zu hoffen, so Winn, dass die durchschnittlich rund 7-prozentige Erhöhung der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Nebeneffekt auch dazu führe, dass Behandlungen künftig nicht mehr im bisherigen Maße in Bereitschaftszeiten verschoben würden.
Vor dem Hintergrund der sehr moderaten Entgelterhöhung um zwei Prozent müssen sich nach Einschätzung des Hartmannbund- Vorsitzenden die Kommunen darauf einstellen, dass sich - nach Ablauf des ayg hfgfuuwwvhhh Xliejdwikfsyq - ein bqhy jbeqhntvvtg Glncxlutdkgmgrlzym cttt "rwvhbqhlbc" fomjwgiur kfdipb. Fr mjr Jheprkgeexe khe Eqsaupb cupfetp gwum ygb mlwtx tbyp ukm Udfnaxvrmtqx qxqjdugys gqqqoqjwludrshmooosd Ifygdjdqt uf yhr sfixhdlxlc Exuxzzjc zmmjpwi, xp Hsir fipqdusyasgl.