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Anke Degeler
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Gründer-News: Gesunde Mitarbeiter für gesunden Erfolg
Handwerkskammer Dortmund berät zum Thema Arbeitsschutz
Der soziale Arbeitsschutz betrifft insbesondere Vorschriften, die für bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Jugendliche und Behinderte gelten. Er beinhaltet aber auch Regelungen zum Nichtraucherschutz und zu den Arbeitszeiten. Arbeitsschutz beginnt also schon bei der Auswahl des Betriebsstandortes, denn hier greift die Arbeitsstättenverordnung. Raumgröße, Beleuchtung, Belüftung oder Raumtemperatur müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch an die ergonomische und sichere Gestaltung von Büroarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen in Werkstätten oder auf Baustellen werden gesetzliche Anforderungen gestellt. Gerade bei diesen notwendigen Investitionen in der Gründungsphase ist es sinnvoll, von Anfang an Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu berücksichtigen und nicht auf provisorische Lösungen oder ungeprüfte Billigangebote zu setzen, denn nachträgliche Verbesserungen sind meist sehr kostenintensiv.
Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund berät Existenzgründer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, zu den für bestimmte Berufsgruppen, Berufe oder einzelne Tätigkeiten geltenden Rechtsgrundlagen und den sich daraus ergebenden individuell erforderlichen Maßnahmen. Detaillierte Informationen und Beratung erhalten interessierte Gründer bei HWK-Betriebsberater Siegfried Riemann unter Tel.: 0231 54 93-426 oder per E-Mail: siegfried.riemann@hwk-do.de.
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