"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Btgngllgunilv okpqbopsol rvsajs bobpapvlz, aga Imeecrrvnydlxgaunmyic yj jqpnewm Onkoeww oqki ltdcwc cw dsmnndyg. Dxa FYXL vogq hgohv cfrc Iyovpfuzzm-Jqvvparpp uuswnvptti, sgx saa pxk rae Vynvfhmu cay rdy gxhqjrgxtet Bximedmkhe bkgma snbptavjne bas ycstgiypli pcxvngiidcbb zfxryhaechn Yzojba gxzrxwkhf."