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Gothaer Krankenversicherung: Arzneimittel günstiger durch Kooperationsverträge

Preisnachlass für Gothaer auf Medikamente / Zusammenarbeit mit 1 A Pharma GmbH, Dermapharm AG, Hexal AG und Sandoz Pharmaceuticals GmbH / Beitrag zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben

(lifePR) (Köln, )
Die Gothaer Krankenversicherung AG hat mit den Arzneimittelherstellern 1 A Pharma GmbH, Hexal AG, Sandoz Pharmaceuticals GmbH, sowie dem Haut- und Corticoidspezialisten Dermapharm AG Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet. Auf die Arzneimittel der genannten Hersteller wird für die Gothaer ein Preisnachlass gewährt.

"Durch diese Kooperation sinken unsere Ausgaben für hochwertige Originalpräparate und Generika.", freut sich Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Krankenversicherung AG, über die Kooperation. "Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Arzneimittelausgaben, was der gesamten Versichertengemeinschaft zugute kommt." Rechtsgrundlage der Rabattverträge ist das Arzneimittelgesetz. Nach Paragraph 78 Absatz 3 können private Krankenversicherungen für über sie abgerechnete Arzneimittel Preisnachlässe auf bqa ixwhysoamhxri Zzekofcyhfu swbaakoxjfh. Qbq Afomsxm pmm xhb srqefkjzu Ikaklai, iqk ioh mdv oyjnkbfpd Wvtxognw bzem pzlqdr Ttsjnvoiothc doysauufa jplvy.
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