
Reinhardtstraße 28
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http://www.gkv-spitzenverband.de
Helga Klinge
+49 (30) 206288-4201
Arzneimittel-Festbeträge auf die ab 01.01.2012 geltende Arzneimittelpreisverordnung umgerechnet
Diesem gesetzlichen Auftrag folgend erscheint im Bundesanzeiger Nr. 94 vom 28.06.2011 der offizielle Hinweis zur Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsumrechnung sowie zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen. Ab diesem Tag steht die Bekanntmachung mit weiteren Servicedateien auf folgender Webseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar zur Verfügung: www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet
Zugleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Die umgerechneten Festbeträge und die errechneten Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sind ab 01.01.2012 anzuwenden.
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