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Uwe Reitz
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EVG will Wahlmodell auch in Busbetrieben und anderen Eisenbahnen in ihrem Organisationsgebiet durchsetzen
Kirchner kündigte an, dass die EVG ihr Wahlmodell nun in ihrem gesamten Organisationsgebiet durchsetzen wolle. "Auch in den Busbetrieben und bei den privaten Eisenbahnunternehmen, in denen wir Tarifverträge abschließen, sollen unsere Mitglieder künftig wählen können, ob sie einen Teil der vereinbarten Tariferhöhung lieber als Urlaub oder Arbeitszeitverkürzung haben wollen", so Kirchner.
Zwischenzeitlich kann der zwischen EVG und DB AG abgeschlossene Tarifvertrag auch formal in Kraft treten. Die beiderseitig vereinbarte Widerspruchsfrist ist abgelaufen, ohne dass Einwände benannt wurden. Zuvor hatte bereits der Bundesvorstand der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft dem Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn einstimmig zugestimmt. Das höchste Beschlussgremium zwischen den Gewerkschaftstagen bewertete das vorliegende Ergebnis durchweg positiv.
"Mit unserem innovativen EVG-Wahlmodell ist es uns erstmals gelungen, einen Tarifvertrag zu individualisieren. Das hat es so noch nie gegeben", machte der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, deutlich.
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