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Peter Liese
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Mitgliedsstaaten sollen eigenständig über den Anbau gentechnisch veränderte Organismen in ihrem Hoheitsgebiet entscheiden dürfen
"Wir unterstützen den Vorschlag von Kommissar Dalli grundsätzlich und tragen damit den Bedenken der Bürger hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen Rechnung, die traditionell von Land zu Land unterschiedlich sein können. Daher unterstützen wir die vorgeschlagene Flexibilität und respektieren unterschiedliche Positionen innerhalb der Europäischen Union in Fragen gentechnisch veränderter Organismen."
Die beiden Umwelt- und Gesundheitspolitiker machten jedoch noch einmal nachdrücklich darauf aufmerksam, dass es beim vorliegenden Gesetzentwurf lediglich um die Frage nationaler oder regionaler Anbauverbote gehe und nicht um das Für oder Wider von gentechnisch veränderten Organismen im Allgemeinen. "Ich unterstütze eine gewisse Modifizierung des Kommissionsvorschlags aber eine generelle Anti-GVO-Gesetzgebung aus diesem Vorschlag zu machen wie es einige nun versuchen, lehne ich entschieden ab", sagte Liese. Seeber weiter: "Aber der Kampf einiger Mitgliedsstaaten gegen den Anbau von GVO darf weitergeführt werden." Liese und Seeber wiesen darauf hin, dass es auf europäischer Ebene strenge und detaillierte Zulassungsverfahren für GMOs gebe, an denen nicht gerüttelt werde dürfe. Dennoch gelte es auch besondere regionale und lokale Gründe für ein Verbot zu respektieren. Auch muss das überwiegende Rechtsempfinden der Bevölkerung berücksichtigt werden (juristischer Fachbegriff: ordre public). "Wir werden diese Punkte durch unsere Änderungsanträge und Abstimmungsempfehlung berücksichtigen. Es ist jedoch auch wichtig, Planungssicherheit für die heimischen Landwirte zu gewährleisten, so dass ein Verbot eine gewisse Vorlaufzeit braucht", so beiden christdemokratischen Abgeordneten.
Abschließend wiesen beide Politiker noch darauf hin, dass durch die Rechtssicherheit auch die Industrie und vor allem die Bürger profitieren. "Im Sinne der Subsidiarität sollte diese Entscheidung ob GVOs angebaut werden dürfen oder nicht vor Ort und für den Bürger nachvollziehbar entschieden werden."
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