
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin, de
http://www.gfb-facharztverband.de
Christine Winkler
+49 (172) 2167794
Legaldefinition des Facharztes im SGB V
Der fachärztliche Versorgungsauftrag umfasst die fachärztliche Grundversorgung in der patientenunmittelbaren Versorgung in Diagnostik und Therapie einschließlich der Betreuung innerhalb des Fachgebietes Der Facharzt koordiniert ärztliche und ergänzende Leistungen durch Verordnungen, Veranlassung oder Delegation. In gelebter Praxis gewährleistet er mit seiner Kompetenz die krankheitsbezogene Betreuung der Patienten in seinem Fach. In der mittelbaren Patientenversorgung der methodendefinierten Fächer vom Laborarzt bis zum Radiologen besteht der fachärztliche Versorgungsauftrag in der konsiliarischen Diagnostik. Die fachärztliche Grundversorgung wird von den an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzten gewährleistet.
Der fachärztliche Versorgungsauftrag umfasst auch die spezialisierte fachärztliche Behandlung als fallbezogene Versorgung wie z.B. besondere invasive und operative Tätigkeiten oder weitere fachärztliche Spezialisierungen. Gekennzeichnet sind diese durch eine entsprechende Schwerpunktbezeichnung oder eine für eine spezialisierte fachärztliche Versorgung vorgeschriebene persönliche Qualifikation und/oder personelle, räumliche und technische Praxisausstattung.
Im Rahmen der Entwicklung des Versorgungsgesetzes erwartet die GFB die entsprechende Ergänzung der Legaldefinition des Facharztes im SGB V.
Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.