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Mandy Ahlendorf
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Dittmeier warnt vor falschen Angaben bei Zahl der zugelassenen Omnibusse
Die Folge bei nicht korrekter Meldung ist schwerwiegend: Der Versicherer kann den Schadensfall wegen einer Obliegenheitsverletzung ablehnen. Daher rät Thomas Dittmeier seinen Kunden, immer die korrekte Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zu melden. Wenn der Vertrag bisher nicht von einem Versicherungsmakler betreut wurde, kann der Beitrag häufig günstiger ausgehandelt werden, wenn solch ein Versicherungsfachmann hinzugezogen wird.
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