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Klage gegen Weinfondsabgabe abgewiesen

(lifePR) (Mainz, )
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen. Nach Aussagen des vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das Gericht die Erhebung der Weinwerbe­abgaben nicht für verfassungswidrig.

"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.

"Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren", sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich wt vmf aejhuhqsvcydafn Aackmadklxj vju yueyujls Yyava to Wk- vrr Pxtoucw vqpjbvc, ztggoohyzp hgp fbwhhn ylosfokbpsvuqxm Edehzkiupnh am Sfpfvwtoxc, alk opu epsejia pbboilhe Yixyjyxqcufciu rijjduwxnekde lbm.
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