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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Hartz IV weil BAföG nicht ausreicht?

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen zum Umgang mit einer komplizierten Rechtslage heraus

(lifePR) (Berlin-Mitte, )
Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe zum Thema herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.

Die Arbeitshilfe richtet sich vorrangig an Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen. Die Arbeitshilfe ist nxqcbbpt bzbli: vgcmu://lln.navxyfpnr-hszucz.jj/yh/lgoizhx/qenkocgqaeoy-muqykupwnzjppg/5871/wj-85-16-qowghibwwhbodkgev-grkram.wpx
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