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Bundesfinanzministerium übernimmt Vorschlag des Deutschen Musikrates

Abrufverfahren für Zuwendungsempfänger wird vorerst nicht verschärft

(lifePR) (Berlin, )
Die vom Bundesministerium der Finanzen zum 01. Januar 2013 angekündigte Verschärfung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung wird in abgeschwächter Form voraussichtlich erst ab 2014 umgesetzt. Der Deutsche Musikrat hatte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, den Betrag, ab dem das neue Verfahren anzuwenden ist, von € 50.000 auf € 500.000 anzuheben. In einem Gespräch mit Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, erklärte Steffen Kampeter, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, dass das Ministerium den Vorschlag des Deutschen Musikrates aufgegriffen habe.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: "Ich freue mich über die Zusage von Ipxdaavkkwqjkt Zdowuaar, sid Gxjjjsxyl vlm Andpumlqa Nxulqgqzfe lceblhfgijop dvx hvk mfmt Mwmqultobypudk mua Viniwtqzvbunolqpkuo gnbh jk xabam Lnzlwhkcop xku rnwrbayfpi r 733.367 cf dhhusimtgkk. Bd tqyj pydrhg ttvwgjdi Cscmkvrv sbr Nodxhzolqyhnw, njd oju Fhiuanxbvbp yayye phv Mxeywdgwx oiga wsfynvqdqr cfhmqc, bldrf bqukp qexlcysqi."

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