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Mieterbund: Notwendige Schritte bei der Grundsteuer

(lifePR) (Kiel, )
eit mehr als einem Jahr steht es nun fest, die Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss überarbeitet werden.

Die Frist dazu läuft Ende dieses Jahres aus, ohne dass eine Lösung in Sicht ist.

Das Flächenmodell, welches die Wohnungswirtschaft und ein Teil der Politik bevorzugt, berücksichtigt die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes. Wo sich das Grundstück befindet, ob nun in Kampen auf Sylt oder in Kiel Gaarden wird nicht berücksichtigt. Nun sollen zudem auch noch statistische Mieten und der mittlere Bodenwert herangezogen werden. Berücksichtigt man jedoch Mieten, dann werden Wohnungen mit derzeit schon hohen Mieten noch teurer.

Auch eine Grundsteuer C, welche unbebaute, aber bebaubare Grundstücke besteuern soll, ist im Gespräch. Gegner dieser Grundsteuer argumentieren, dass es die falschen träfe, da den großen Investoren die Mehrbelastung nicht „weh“ tue, die kleinen/ privaten Eigentümer jedoch gegebenenfalls zum Verkauf gezwungen werden würden.

Die Grundsteuer besteuert laut Definition den Grundbesitz und somit die Grundstücke. Insofern sollten auch Eigentümer solcher Baulücken diese öffentliche Last zu tragen haben.

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein tritt für die reine Bodensteuer ein. Diese berücksichtigt nur den Bodenwert des Grundstücks. Ob und wenn ja welche Gebäude (Baulücken/ Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser) bestehen, ist nicht ausschlaggebend. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, vermehrt Mehrfamilienhäuser zu bauen, die aufgrund des Wohnungsmangels in Schleswig-Holstein dringend benötigt werden.

Unabhängig davon vertritt der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Position, dass die Grundsteuer nicht auf den Mieter umzulegen ist und die Betriebskostenverordnung dahingehend zu ändern sei. Wie bereits erläutert, handelt es sich um eine Besteuerung des Grundbesitzes, die nicht von dem Mieter zu tragen sein sollte.
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