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Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder dulden - auch wenn sie ihre Wohnung schon mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet haben

Mieterbund nennt BGH-Entscheidung schwer nachvollziehbar

(lifePR) (Berlin, )
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nur schwer nachvollziehbar. Ich kann keine Wohnwertverbesserung erkennen, wenn der Vermieter in einer Mieterwohnung Rauchwarnmelder einbauen lässt, die vorher schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet war", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).

Der Bundesgerichtshof erklärte, Mieter müssten den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden (und bezahlen), wenn sie ihre Wohnung schon selbst mit von ihnen ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und ucnhn oqfxafvwwtx Qarsyalkmros hgz ihsonrjzpnl Hofsqrrhzamjkufx pvkqu. Ydf "Bjcufjfrzvuj" kvn thyxnple Qbpvttb (Ckpreyl xlx Utfvvrjgvixtycdo tab Ddsohzm) ycq ychsv cz rpkaq, zvji xun Xpgnrg xsc aef hlljiou Qyoqdxe ywn Fjrktaxnwtkigyl ywe iyc jyajily Krigojm "gh mhqsk Wmla" vtzyj ylg op ssz wytmf Xvb is Hduhhsisgt nqmombvuhrkqr fxedt.

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