Bereits die deutsche Generalanwältin Kokott hatte sich dafür ausgesprochen, auch Versicherer auf die Gleichbehandlung zu verpflichten. Der EuGH geht darüber sogar noch hinaus. Denn nicht erst nach drei Jahren, sondern bereits ab Ende 2012 darf es keine unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen mehr geben.
Nach Ablauf dieser Frist