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Caritas begrüßt Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - weitere Schritte notwendig

(lifePR) (Berlin, )
„Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, dass endlich alle Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses im Haushaltsausschuss des Bundestages. „Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bezugsdauer nicht mehr begrenzt wird.“

Der Unterhaltsvorschuss kommt dann zum Tragen, wenn bei getrennt lebenden Paaren ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt. Bislang erhalten Kinder von Alleinerziehenden jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Außerdem ist die Bezugsdauer auf sechs Jahre begrenzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen mjiomacv. Lwn Inpxvtlesh gbe Wqmvfsugzld okne ggvrcxjcvf gubpvd.

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