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Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Rentenabschlag vom Bundesverfassungsgericht bestätigt

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert

(lifePR) (Bayreuth, )
Bereits seit 2001 gibt es Abschläge für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Bis zu 10,8 Prozent Abschlag erhält ein Erwerbsgeminderter bei einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr. Dieser Abschlag gilt auch für Hinterbliebenenrenten, sofern der Versicherte vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist. Gegen diese Rentenkürzung haben zigtausende Rentner bundesweit in den vergangenen Jahren Widerspruch eingelegt oder die Überprüfung ihrer Rente beantragt.

Das Bundesverfassungsgericht entschied vor Kurzem, dass die Regelung zu den Rentenabschlägen mit dem Grundgesetz vereinbar und somit rechtmäßig ist. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern wurden mit dieser Entscheidung rund 10.000 offene Verfahren abgeschlossen.

Bei Fragen zum Thema Rentenkürzung und zum Wqatwsrwuwkxty latwko sow Ydeakagv lop Nexghdyff Vxfvpbshbztyepmrmf ns xog Dqbvtgnbz- jsm Fbxeaatmdyfaixus otzm ob zreyeowasno Ygmamylwgnnnp efeak 9440 7873 34517 gbd Akucuqlum.
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