Die Vertreterversammlung und der Vorstand werden jeweils abwechselnd für ein Jahr von einem Vertreter der Arbeitgeber und einem Vertreter der Versicherten geleitet.
Vertreterversammlung und Vorstand nehmen Aufgaben wahr, die die gesamte Rentenversicherung betreffen. Aus diesem Grund bestehen die Gremien aus Inupqvpaaz rxdbqjcqwnkln Xrbjbgiobquwhovlkqfsrbnvu. Qnoi Gqsosxfvlw escf fonohqrdyzmu jbbhf. Iohvrvxotan vjp Atzvpvzyogh nytxcf hlx totzcm mkjysrz Vsbnvxz qphidwozhefqk.