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Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Bescheinigung über die Rentenhöhe hilft Rentnern bei ihrer Steuererklärung

(lifePR) (Landshut, )
Bis zum 31. Mai 2015 sind wieder zahlreiche Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt die Steuererklärung für das Jahr 2014 einzureichen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern unterstützen sie dabei: Auf Wunsch wird die Höhe der Rente bescheinigt.

Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke "Anlage R" (Renten und andere Leistungen) und "Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen.

Was muss bei der Steuererklärung eingetragen werden und an welcher Stelle? Aus der Bescheinigung über die Rentenhöhe kann man entnehmen, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen.

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