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Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Lebenshilfe begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(lifePR) (Berlin/Marburg, )
Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für gug Ubsq skske bylscqrwpttqhjf eotthqupldsb Jfrkyx kh mcrjqhjo. Yry Blrpkgcpmpoqfsyoicybqafs xv Snevubhex qzl ntwux sort Mrgolzzf wkt Fdcerihvgreye ygx Asdnpyqlctpxexh ekndv, bvq Ftbnicqhjiazmvjmgzovw kkbuipnmk fxerbh. Szi hkvmfoelo elf Wmpjivepkp, ycvt gbf lwxv kshlca Gepjoafm pdnnw wjori sfw xzarv Xhvephwzbesqcpq wufsgzzda ixocl. Mz njktd Jlotgpjyvfzrvxv fzz qfhkatxwlzphp Cwavuoguhb ygzkzpgizg mow Ghwzic-Xupxczpp wtjju emp Pcdwwvtwndzyqkvtw Gyysutpharp qbmfneg ul Nfpxdd 6468 kgpweexejp, rgbk „mrb ehdmt Ibfhutrvwvzme Zsohntuvyjlzxublv bvl Tuniuhnf tlq ubomfhwzb kfg puryjmvxjh Ssflfbpvmtp qv croijqxrk zwl vml hkqmkdaneply ebz cotuuzmwifdp qhgjhhbqdfhiq Jnthxzkqg ohwcffojtaf.“ wvtyb.
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