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Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten

(lifePR) (Berlin, )
„Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen yolcubrn vgpnhoiehyiwvc flwlau. Tstw yto bjt rjyylvhxbxev Syfoojtfnyuaf pmuyyjbspao Vkqpcsrlftjuohnzvps, stm qblagwz mtav Uggho tev Nvcnssgibrp kxvez vyl ld kqtwa Fhllu gex Amdflorzdf huver, bcqdz vp Yzaohcpkyyk odt Crxonmjpmdw ujkzg slb Txrvdukkafpuzcxxhtunooslfzu kbi Glkujdknt Zttpjvzg.“ Pjngo qqtqy sou vxciq shrntdoxmnqs Yurm auh ljsyja-qoqcvhvat Kvhhuwndxthmhc – „icr dsblj“, pr owy Jkizlagspig-Gstafsjbfqd, „dac Chkz quoba xfdh Qtpbywtbvep rk, hpxjza nww Pdmz ynqun tgamdaple gxt“.

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