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Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

(lifePR) (Berlin, )
Beim Bundesgerichtshof sind 12 Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht 2 Stellen und beim Bundesfinanzhof 3 Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht sind bei der diesjährigen Bundesrichterwahl keine Richter/innen zu wählen.

Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern ldzldrwk.
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